Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des privaten Baurechts (Werkverträge)

  • Beratung bei Kauf von Eigentumswohnungen (Kaufvertrag ist Werkvertrag)
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Wohnungseigentum
  • Beratung bei Abschluss von Werkverträgen -Gestaltung von Werkverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen bei Mängeln
  • Durchführung von Beweissicherungsverfahren
  • Durchsetzung und Abwehr von Werklohnvergütungsansprüchen

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Werner Stephan

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