Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des privaten Baurechts (Werkverträge)
- Beratung bei Kauf von Eigentumswohnungen (Kaufvertrag ist Werkvertrag)
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Wohnungseigentum
- Beratung bei Abschluss von Werkverträgen -Gestaltung von Werkverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen bei Mängeln
- Durchführung von Beweissicherungsverfahren
- Durchsetzung und Abwehr von Werklohnvergütungsansprüchen