Die Anwaltskanzlei Gutwald wurde 1975 von Rechtsanwalt Hermann Gutwald gegründet. Bereits in den Folgejahren wurde die Kanzlei mit ständiger Sachgebietsaufteilung zügig erweitert. 2001 erfolgte die moderne Umstrukturierung zur Rechtsanwalts GmbH.
Da wir glauben, dass eine kompetente Beratung und Vertretung fundierte Kenntnisse im jeweiligen Rechtsgebiet verlangt, legen wir besonderen Wert auf Spezialisierung und Fortbildung in den jeweiligen Gebieten. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Sachgebieten sind wir in der Lage eine optimale Betreuung auch in komplizierten Sach- und Rechtsfragen zu gewährleisten.
Bei den oft schwierigen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit persönlichen Ereignissen wie Trennung, Scheidung oder Todesfall stehen wir Ihnen zur Seite und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Konfliktlösungsstrategien in allen familienrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten. In diesen Gebieten lassen sich spätere Auseinandersetzungen durch vorbeugende Planung und Beratung vermeiden, worauf wir im Mandanteninteresse besonderen Wert legen.
Für Familienrecht und Erbrecht können Sie eine ausgewiesene kompetente Wahrnehmung Ihrer Interessen durch unsere Fachanwälte in Anspruch nehmen. Zudem haben wir durch die Zertifizierung als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger und Nachlassverwalter (GJI) besondere Kompetenz erworben. Wir übernehmen in diesem Rahmen Testamentsvollstreckungen zur gesicherten Umsetzung letztwilliger Verfügungen.
Für Fragen betreffend der Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sowie Fragen rund um die gerichtliche Betreuung stehen wir ebenfalls zur Verfügung.
Als Unternehmer beraten wir Sie in Fragen des Handelsrechts und des Gesellschaftsrechts. Wir unterstützen Sie mit Strategien zur Unternehmensfortführung.
