• Umsetzung und Durchsetzung des Willens des Erblassers
  • Erfassung, Abwicklung und Auseinandersetzung des Nachlasses
  • Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen
  • Dauertestamentsvollstreckung u. a. bei Minderjährigen oder verschuldeten Erben
  • Abwehr von Ansprüchen gegen den Nachlass
  • Haftungsansprüche gegen Testamentsvollstrecker

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Hermann Gutwald
Rechtsanwältin Franziska Schiebusch, Fachanwältin für Erbrecht, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (GJI)

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