- Umsetzung und Durchsetzung des Willens des Erblassers
- Erfassung, Abwicklung und Auseinandersetzung des Nachlasses
- Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen
- Dauertestamentsvollstreckung u. a. bei Minderjährigen oder verschuldeten Erben
- Abwehr von Ansprüchen gegen den Nachlass
- Haftungsansprüche gegen Testamentsvollstrecker
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Hermann Gutwald
Rechtsanwältin Franziska Schiebusch, Fachanwältin für Erbrecht, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (GJI)